Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Hessische Kultusministerium hat kürzlich in einer Erläuterung zur Aufsichtsverordnung deutlich darauf hingewiesen, dass für direkt mit der Schule verbundene Bushaltestellen, die als bzw. wie eine Schulbushaltestelle genutzt werden, die Aufsichtspflicht der Schule gegeben ist.
Direkt vor unserer Schule ist die Haltestelle des Schulbusses, dieser Bereich unterliegt also der Aufsicht der Schule, darum weise ich ausdrücklich auf Folgendes hin:
Alle Schülerinnen und Schüler, die den Bus nutzen wollen, müssen auf dem Bürgersteig warten, das Warten auf der Straße ist nicht erlaubt.
Es ist natürlich nicht erlaubt, sich an die Türen des Busses zu hängen, dicht vor dem Bus auf der Straße zu laufen etc. Solches Verhalten ist außerordentlich gefährlich und selbstverständlich zu unterlassen.
Den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Elterninformation: Aufsicht an der Bushaltestelle vor dem Riedschul-Eingang weiterlesen →