Auslandsaufenthalt

Auslandsaufenthalt während der Einführungsphase

  1. Ein Antrag auf Beurlaubung (bitte das entsprechende Antragsformular der Schule am Ried nutzen) sollte im Schuljahr vor dem geplanten Auslandsaufenthalt gestellt werden – idealerweise vor Ostern.
  2. Eine Bestätigung der aufnehmenden Schule im Ausland bzw. der Organisation sollte dem Antrag beigefügt werden. Falls diese noch nicht vorliegt, kann sie nachgereicht werden.
  3. Schülerinnen und Schüler, die nur ein Halbjahr der Einführungsphase (erstes Halbjahr der Einführungsphase – E1 oder zweites Halbjahr der Einführungsphase – E2) im Ausland verbringen, nehmen im Mai regulär an der Kurswahl für die Qualifikationsphase teil.
  4. Es wird empfohlen, dass sich die Schülerinnen und Schüler bei ihren Lehrkräften zumindest über die Inhalte der Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Englisch in der Einführungsphase informieren. Es ist sinnvoll, im Ausland Kurse oder Fächer zu wählen, die dem Lehrstoff der Einführungsphase möglichst gut entsprechen.
  5. Die Rückkehr aus dem Ausland erfolgt oft einige Wochen vor den Sommerferien in Hessen. In diesem Zeitraum wird empfohlen, die Schule am Ried wieder zu besuchen – jedoch ohne Bewertung oder Benotung.
  6. Eine Teilnahme an der Studienfahrt nach Berlin in der Woche vor den Sommerferien ist möglich, sofern die Rückkehr rechtzeitig erfolgt.
  7. Nach einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt kann im folgenden Schuljahr die Qualifikationsphase (Q-Phase) belegt werden. Dies ermöglicht die Rückkehr in die ursprüngliche Jahrgangsstufe. Alternativ ist auch ein Besuch der Einführungsphase möglich. Für die Einstufung wird ein Beratungsgespräch mit der Oberstufenleitung empfohlen. Soll die Qualifikationsphase direkt besucht werden, entscheidet abschließend die Schulleiterin.
  8. Bei einem halbjährigen Auslandsaufenthalt müssen die erbrachten Leistungen in der Einführungsphase den Zulassungskriterien zur Qualifikationsphase entsprechen. Falls der Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr erfolgt, werden hierfür die Leistungen des ersten Halbjahres herangezogen.
  9. Kopien der Zeugnisse der Auslandsschule sollten bitte nach der Rückkehr im Sekretariat für die Schülerakte abgegeben werden.

Download: Antrag auf einen Auslandsaufenthalt.pdf

Auslandsaufenthalte während der Qualifikationsphase oder in der Mittelstufe sind ggf. ebenfalls möglich. Bitte besprechen Sie dies bei Bedarf mit dem zuständigen Zweigleiter.